Fallkolloquium

Im Rahmen von Verfahren im sozialen Entschädigungsrecht (OEG/ StrRehaG) und der gesetzlichen Unfallversicherung war in der Vergangenheit häufig festzustellen, dass klinische GutachterInnen in der Kausalitätsbeurteilung psychisch reaktiver Traumafolgen zu extrem unterschiedlichen Ergebnissen gelangt sind. Unter anderem können symptombedingte Explorationshindernisse, besondere Beziehungsaspekte und die Überlagerung typischer posttraumatischer Symptome durch komorbide Störungen zu Fehlbeurteilungen bei der Begutachtung führen. Die deutschsprachige Gesellschaft für Psychotraumatologie (DeGPT) hat vor diesem Hintergrund 2014 eine Zertifizierung für Gutachter eingeführt, die sicherstellen soll, dass klinische Gutachten zur Beurteilung psychisch reaktiver Traumafolgen fachkompetent erstellt werden. Zur Zertifizierung sind die Teilnahme an dem dreiteiligen DeGPT-Curriculum sowie drei eingereichte, nach den Prüfkriterien der DeGPT positiv bewerteten Gutachten notwendig.
Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass in der schriftlichen Abfassung von Gutachten die DeGPT Standards häufig zu wenig berücksichtigt werden und die Diagnose und Kausalitätsbeurteilung nur unzureichend begründet werden.

Da im Begutachtungsbereich anders als in der klinischen Behandlung nur selten Supervisions- und Intervisionsmöglichkeiten bestehen, möchten wir mit dem Fallkolloquium diese Lücke schließen. Es richtet sich sowohl an TeilnehmerInnen des Curriculums BEGUTACHTUNG PSYCHISCH REAKTIVER TRAUMAFOLGEN im sozialen Entschädigungsrecht & der gesetzlichen Unfallversicherung als auch an GutachterInnen mit Erfahrungen, welche ihre schriftlichen Beurteilungen diskutieren und mittels der DeGPT-Standards optimieren und sich den Austausch mit Kollegen anregen lassen möchten.

Veranstaltungsprogramm:

Freitag, 20.6.2025

15.00 Uhr – 15:30 Uhr
Einführung, Vorstellung der Teilnehmer
Ferdinand Haenel, Doris Denis

15.30 Uhr – 16:30 Uhr
Gastvortrag Teil I
NN

16.30 Uhr – 17:00 Uhr Kaffeepause

17.00 Uhr – 18:00 Uhr
Gastvortrag Teil II
NN

 

 

Samstag, 21.6.2025

9.00 Uhr – 10.30 Uhr
Besprechung von Fallvignetten
der TeilnehmerInnen

10.30 Uhr – 11:00 Uhr Kaffeepause

11:00 Uhr – 12.30 Uhr
Besprechung von Fallvignetten
der TeilnehmerInnen

12.30 Uhr – 13.30 Uhr Mittagspause

13.30 Uhr – 15.00 Uhr
Besprechung von schriftlichen Gutachten (Kleingruppen)

15:00 Uhr – 15.30 Uhr Kaffeepause

15.30 Uhr – 17.00 Uhr
Besprechung von schriftlichen Gutachten (Kleingruppen)
Abschlussdiskussion

17:00 Uhr Ende der Veranstaltung

Auch diesmals werden wir uns um eine Gastreferentin oder einen Referenten zu einem aktuellen Thema bemühen.

Für interessierte KollegInnen soll am Vortage des Fallkolloquiums, die Gelegenheit zur Teilnahme an einer Gerichtsverhandlung im Landessozialgericht Berlin-Brandenburg Försterweg 2-6 in 14482 Potsdam angeboten werden. Sie soll von 10:00 – ca 14:00 stattfinden. Ob die Gerichtssitzungen auch wirklich stattfinden können, hängt allerdings davon ab, ob zu diesem Zeitpunkt auch entscheidungsreife Fälle zu psychotraumatologischen Kausalitätsbeurteilungen vorliegen oder nicht. Bei der Anmeldung zum Fallkolloquium bitten wir um gesonderte Mitteilung, ob Teilnahme an der Gerichtssitzung erwünscht ist oder nicht.

Organisatorische Hinweise

Termin:
Freitag, der 20.6. bis Samstag, 21.6.2025

Veranstaltungsort:
Hotel Dietrich Bonhoeffer Haus

Ziegelstr. 30 • 10117 Berlin
Tel.: 030 – 28 46 70

Übernachtung:
Bitte bemühen Sie sich frühzeitig um eine Zimmer-Reservierung. Gerne sind wir Ihnen auch bei der Suche nach einem Hotel in der Nähe behilflich.

Seminargebühr:
390,00 €
Die Seminargebühr ist incl. Seminarunterlagen sowie einem 3-Gänge Mittagessen und Pausenverpflegung.

Anmeldung:
Peter Holzwarth
Reichenberger Straße
10999 Berlin
Tel. +49 (0)30 440 48 436
Mobil +49 (0)177 83 68 604
sozrechtgut@web.de

Bitte melden Sie sich frühzeitig an, da die Anmeldungen nach Eingang berücksichtigt werden.
Teilnehmerzahl: mindestens 15, maximal 25

Ein Rücktritt ist bis sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn möglich, abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von  60,00 €. Nach dieser Frist ist ein Rücktritt nur möglich, wenn TeilnehmerInnen der Warteliste nachrücken, andernfalls ist der gesamte Teilnehmerbetrag fällig.

Literatur:

Haenel F, Denis D, Freyberger H. Die Begutachtung psychisch reaktiver Traumafolgen im Rahmen des OEG. In: Seidler GH, Freyberger HJ, Maercker A. Handbuch der Psychotraumatologie. Stuttgart 2011; S. 735-745

D. Denis, F. Haenel (Hrsg) Trauma & Gewalt –  Themenheft „Begutachtung psychisch reaktiver Traumafolgen – Soziales Entschädigungsrecht, gesetzliche Unfallversicherung, Aufenthaltsrecht“, 15.Jg., Heft 2, Mai 2021.